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Das neue Schutzschirmverfahren für die Unternehmenssanierung

Trotz Insolvenz am Ruder bleiben

von Rüdiger Wienberg
und Burkhard Jung

Die Reform des Insolvenzrechts steht vor der Tür. Aber wird das neue Gesetz wirklich etwas zum Besseren wenden? Ein Blick in die Praxis verschafft Klarheit über das neue Schutzschirmverfahren.
Jahrelang hat man Unternehmer zu überzeugen versucht, eine Insolvenz sei eigentlich nichts Schlimmes. Im Gegenteil: Einen besseren Weg gebe es gar nicht, seine Schulden loszuwerden und neu anzufangen. Diese Behauptung wurde aber dadurch nicht richtiger, dass man sie ständig wiederholte. Unternehmer wussten, dass sie ihr Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren in aller Regel verlieren. Also versuchten sie „bis zum letzten Blutstropfen“, den Betrieb in Eigenregie zu retten. So lange, bis nichts mehr zu retten war.
Zwar sieht die Insolvenzordnung (InsO) mit den Instrumenten Eigenverwaltung und Insolvenzplan schon jetzt eine Möglichkeit vor, mit der ein Unternehmer Herr im eigenen Haus bleiben kann. Doch diese Kombination funktionierte nur selten, weil die Eigenverwaltung viel zu spät begann und der Insolvenzplan (der auf den Erhalt eines Unternehmens zielt) für die Gläubiger zu unattraktiv war.
Dieser Geburtsfehler der seit dem Jahr 1999 geltenden InsO soll nun beseitigt werden. Vermutlich bereits im Herbst wird der Bundestag eine grundlegende Reform der InsO verabschieden: das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG.
Das Schutzschirmverfahren

Neu daran ist, dass der Unternehmer bei frühzeitigem Insolvenzantrag einen Anspruch hat, sein Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Bei der Eigenverwaltung wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter, der lediglich überwachende Funktion hat. …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 09/2011