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News g’zapft 05/14

Bundeskartellamt: Verfahren abgeschlossen Weitere Bußgeldbescheide zugestellt

von Monika Busch.

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier abgeschlossen. Gleichwohl ist damit dieses Verfahren nicht beendet. Die betroffenen Brauereien wollen gegen die Bescheide Einspruch erheben, und damit sind die Bußgeld­bescheide noch nicht rechtskräftig.

Verhängt wurden weitere Geldbußen in Höhe von insgesamt 231,2 Millionen Euro gegen die Unternehmen Carlsberg Deutschland GmbH, Radeberger Gruppe KG, Privatbraue­rei Bolten GmbH & Co. KG, Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG, Cölner Hofbräu P. Früh KG, Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e. V. sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche.

Der Großteil der Bußgeldsumme entfällt laut Mitteilung des Bundeskartellamts auf die zur Dr. August Oetker KG gehörende Radeberger und auf Carlsberg als Tochter der dänischen Carlsberg Breweries A/S. Rechtskräftig ist, wie berichtet, das bereits ergangene Bußgeldvolumen in Höhe von 106,5 Millionen Euro. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, verhängte damit das zweithöchste Bußgeld in der Ära der Bundesbehörde. Höher waren nur die Geldstrafen gegen die Unternehmen in der Zementindustrie im Jahre 2003 in Höhe von insgesamt 660 Millionen Euro.

„Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Insgesamt haben wir Bußgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Biers. Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“, lautet der Kommentar von Mundt zur Höhe der Bußgelder.

Keine Angaben machte das Bundeskartellamt zu den gegen die beteiligten Unternehmen oder Personen verhängten Bußgeldsummen. Carlsberg Deutschland bestätigte ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro, bestreitet jedoch die Vorwürfe mit Nachdruck und will beim zuständigen Gericht Einspruch einlegen.

In einer Stellungnahme vom 2. April 2014 widerspricht die Radeberger-Gruppe den Vorwürfen des Bundeskartellamts. „Wir haben bereits heute Vormittag Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – und damit gegen den zugrunde liegenden Vorwurf – eingelegt“, heißt es in der Pressemeldung. Die Radeberger-Gruppe sei nicht an einer Preisabsprache beteiligt gewesen. Zudem sei bis zur Klärung durch die Gerichte der Vorwurf des Bundeskartellamts eben nur das: ein Vorwurf – aber kein rechtskräftiges Urteil, heißt es weiter. Und man wehre sich gegen eine Vorverurteilung und erinnere an die bis zu einem Urteil geltende und in Deutschland garantierte Unschuldsvermutung.

Eingestellt wurden die Ermittlungen des Amts „aus Ermessensgründen“ in einem weiteren Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf Absprachen zwischen verschiedenen Kölschbrauern und persönlich Verantwortlichen. Wie das Kartellamt mitteilt, „konnte nicht nachgewiesen werden, inwieweit neben bundesweiten und regionalen Absprachen auch lokale Preisabsprachen unter Kölschbrauern getroffen wurden“. Gegenstand des Verfahrens war zudem der Austausch zwischen den Wettbewerbern über den jeweiligen Bierausstoß. Diese ebenfalls wettbewerblich bedenkliche Praxis sei zwischenzeitlich beendet, so das Bundeskartellamt. Und weitere Forderungen könnten seitens der Deutschen Bahn drohen, die die neue Taskforce „Abteilung Kartellrecht der Konzernleitung mit Sitz in Berlin – Name CRK4“ ins Leben gerufen hat. Die Aufgaben der Abteilung definiert die Deutsche Bahn wie folgt:

Systematische Prüfung und Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen, insbesondere auch im nicht englischsprachigen Ausland

Begleitung von Verhandlungen und Gerichtsprozessen zur Durchsetzung von Kartellschadensersatz gegen kartellbeteiligte Lieferanten unter Berücksichtigung strategischer, politischer und kommunikativer Belange

Monitoring von Verfahren europäischer Kartellbehörden

Vertretung und Beratung der Konzernleitung und des Konzerns in Bezug auf die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen

Fachliche Begleitung von relevanten Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene

Aktuell fordert die Deutsche Bahn Medienberichten zufolge unter anderem von Tchibo Schadensersatz in Höhe von etwa einer Million Euro. Grund: Das Bundeskartellamt hatte Geldbußen in Millionenhöhe gegen insgesamt acht Kaffeehersteller, darunter auch Tchibo Hamburg, wegen Preisabsprachen verhängt. Ähnliches könnte auch auf die Bierbranche zukommen.

Die dänische Carlsberg-Gruppe übernimmt laut Unternehmensmitteilung 51 Prozent und damit die Mehrheit an der tschechi-

 

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 05/2014