Suche
Close this search box.

Großes und Erstes Gewächs vom Bundesrat in der Weinverordnung bestätigt

von Monika Busch.

Nach langen Debatten wird nun mit der Beratung der Weinverordnung (WeinVO) im Bundesrat eine der tiefgreifendsten Reformen des deutschen Weinrechts seit 1971 abgeschlossen.
Der Bundesrat hat dem Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der Weinverordnung mit Änderungen zugestimmt. Damit hat die Reform fast die letzte Hürde genommen. Die Regierung muss dem Vorschlag des Bundesrats nun noch einmal formal zustimmen.

Der Präsident des Deutschen Weinbauverbands (DWV), Klaus Schneider, zeigte sich zufrieden: „Es war ein langer Weg mit vielen nicht einfachen Diskussionen. Umso erfreuter bin ich, dass nun das alte deutsche Qualitätsweinsystem – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden kann.“ Schneider erläuterte weiter, dass den Weg der herkunftsbezogenen Profilierung bereits heute zahlreiche Betriebe gingen. „Um dieser Entwicklung sowohl aus Erzeuger- als auch Verbrauchersicht eine Struktur zu geben und diese verständlich zu machen, wird nun ein einheitlicher Rechtsrahmen angeboten, der den Erzeugern beziehungsweise den Schutzgemeinschaften zugleich weiterhin genügend Gestaltungsspielraum lässt“, erklärte er.

Auch DWV-Generalsekretär Christian Schwörer appellierte an die Schutzgemeinschaften, den bis 2025 eingeräumten Übergangszeitraum zu nutzen, um über entsprechende Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine Profilierung ihres Gebiets vorzunehmen.
Die Änderungen, die der Bundesrat beschlossen hat, betreffen insbesondere die gesetzliche Regelung der Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ sowie die Rebsortenliste für deutschen Wein. Der Rahmen mit vier Herkunftsstufen innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung wurde grundsätzlich bestätigt – mit ­bundeseinheitlichen Vorgaben für das Mostgewicht und die Vermarktungszeitpunkte für Orts- und Einzellagenweine.

Die Begriffe „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ wurden in den vergangenen 20 Jahren vom Rheingauer Weinbauverband e. V. und dem Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) eingeführt und zu einem Qualitätsversprechen großer deutscher Weine entwickelt. Mit dem Eintrag in die neue deutsche Weinverordnung wird eine verbindliche, bundeseinheitliche Begrifflichkeit eingeführt, die die Verwendung für alle deutschen Weinanbaugebiete unter Einhaltung strenger Kriterien ermöglicht.

„Uns ist es nun gelungen, eine willkürliche Selbstauszeichnung einzelner Betriebe zu unterbinden und brancheneinheitliche Kriterien in der Bundesweinverordnung zu vereinbaren, die die Spitze der Herkunftsweine und Typizität der Lagen herausarbeitet“, freut sich Peter Seyffardt, Präsident des Rheingauer Weinbauverbands.
Die Bezeichnung „Erstes Gewächs“ darf nur verwendet werden, wenn es sich um Qualitätswein der Weinarten Weißwein und Rotwein handelt, der aus einer einzigen, zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurde, die selektiv gelesen wurde und deren Ertrag 60 Hektoliter pro Hektar nicht überschreitet. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von elf Prozent aufweisen und muss von einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit stammen. Der Wein muss trocken ausgebaut werden und darf erst ab dem 1. März des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden.

Die Bezeichnung „Großes Gewächs“ darf nur verwendet werden, wenn es sich um Qualitätswein der Weinarten Weißwein und Rotwein handelt, der aus einer einzigen, zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurde, die von Hand gelesen wurde und deren Ertrag 50 Hektoliter pro Hektar nicht überschreitet. Der zur Herstellung verwendete Most muss

8,5 Millionen Hektoliter Weinmost geerntet

(bu) Der Jahrgang 2020 hat in den 13 deutschen Weinbaugebieten laut Mitteilung des Deutschen Weininstituts (DWI) einen Ertrag von 8,5 Mil­lionen Hektoliter Weinmost hervorgebracht. Damit liegt die finale Erntemenge um zwei Prozent unter dem zehnjährigen Mittel von 8,7 Millionen Hektolitern und um zwei Prozent über der Vorjahresernte.
Bezogen auf die im Ertrag stehende Rebfläche von 100.705 Hektar in Deutschland ergibt sich ein durchschnittlicher Ertrag von 84 Hekto­litern je Hektar. Zwei Drittel der Erntemenge entfallen auf Weißmost und ein Drittel auf Weinmost von roten Trauben. Rund ein Viertel der Weinmostproduktion (2,1 Millionen Hektoliter) stammt von Deutschlands wichtigster Rebsorte Riesling. Vom Müller-Thurgau wurden 1,1 Millionen Hektoliter geerntet, 0,8 Millio­nen Hektoliter vom Dornfelder, 0,7 Millionen Hektoliter von der Sorte Spätburgunder und 0,5 Millionen Hektoliter vom Grauburgunder.
Diese fünf bedeutendsten Rebsorten in Deutschland haben mit 5,3 Millionen Hektolitern einen Anteil von 62 Prozent an der Gesamterntemenge. Qualitativ wird der Weinjahrgang 2020 in allen Qualitätsstufen als sehr gut eingestuft. …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 5/2021