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News g’zapft

Markenstreit Bavaria Holland Beer

SABMiller – Foster’s

Investment bei Carlsberg Deutschland 

Schwelmer-Brauerei ohne Happy End – Iserlohner-Brauerei ohne Fassbiergeschäft

Einbecker Brauhaus und Privatbrauerei Härke kooperieren

Anheuser-Busch InBev spendiert Individualflasche 

Durst Malz wird französisch


von Monika Busch.

Noch nicht endgültig entschieden ist der Streit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und der niederländischen Brauerei Bavaria über die Marke Bavaria Holland Beer.
Am 22. September 2011 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil zugunsten des Bayerischen Brauerbunds aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Zur Erinnerung: Auf Antrag des Bayerischen Brauerbunds e.#V. war die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ am 20. Januar 1994 von der Bundesregierung zur Eintragung in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben angemeldet worden. Die Eintragung erfolgte mit der Verordnung des Rats vom 28. Juni 2001.
Die beklagte niederländische Brauerei ist Inhaberin der international registrierten Marke mit den Wortbestandteilen „Bavaria Holland Beer“. In Deutschland genießt diese Marke unter anderem für die Ware Bier seit dem 28. April 1995 Schutz. Der Bayerische Brauerbund sieht durch den Schutz der internationalen Marke auch in Deutschland eine Verletzung der geschützten geografischen Angabe „Bayerisches Bier“. Von der niederländischen Brauerei verlangt der Bayerische Brauerbund, auf den Schutz ihrer Marke in Deutschland zu verzichten.
Beim Landgericht München I und beim Oberlandesgericht München hatte die Klage Erfolg. Mit der Revision des Beklagten soll die Klage abgewiesen werden. Nach einer ersten Verhandlung Ende 2007 hatte der BGH dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 hatte der EuGH festgestellt, dass es nicht auf die im Jahre 1994 erfolgte Anmeldung, sondern auf die hier erst 2001 erfolgte Veröffentlichung der Eintragung im europäischen Recht ankomme. Der BGH hat nunmehr das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und zur Entscheidung an das Berufungsgericht ¬zurückverweisen.
Während sich der Bayerische Brauerbund mit der niederländischen Brauerei streitet, investieren die Braugiganten. Bei SAB¬Miller heißt es „Aller guten Dinge sind drei“. Der britische Brauriese übernimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre, anfänglichen Widerständen zum Trotz und nach zwei vergeblichen Versuchen, den australischen Market Leader Foster’s.
Rund 7,5 Milliarden Euro ist den Briten der Deal wert. Gezahlt werden sollen pro Aktie 5,10 Australische Dollar. Den Foster’s-Eignern stellt SABMiller zusätzlich eine Ausschüttung von 0,30 Australischen Dollar in …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 11/12-2011