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Bundeskartellamt: keine Einwände gegen gemeinschaftliche 
Verhandlung der Freien Brauer

von Monika Busch.

Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die gemeinschaftliche Prüfung und Verhandlung der allgemeinen Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel durch die in der Freien Brauer GmbH & Co. KG (Die Freien Brauer) organisierten Brauereien.

Für die Gemeinschaft von 39 kleinen Familienbrauereien aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen hat der Verbund die Funktion einer Serviceorganisation, die nun die rechtliche Prüfung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Lebensmitteleinzelhandels übernehmen soll, auch im Hinblick auf mögliche unlautere Handelspraktiken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegeben wurden. Die oft noch familiengeführten Betriebe können sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen. Konkrete Konditionen wie Preise oder Preisbestandteile sowie Absatzmengen sollen weiterhin individuell verhandelt werden.“

Die Brauereien sind regional tätig, verfügen nicht über Rechtsabteilungen und haben eine geringe Marktbedeutung. Ihre Marktanteile sind zwar regional unterschiedlich, liegen aber bei deutschlandweiter Betrachtung bei unter fünf Prozent. Die Übernahme der verhandelten Einkaufsbedingungen des Handels durch die jeweiligen Brauereien bleibt freiwillig.
In Anbetracht dieser Umstände hat das Bundeskartellamt keine
kartellrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben.