Pfandpflicht für alkoholfreie Spirituosen

Ein Präzedenzfall mit Folgen für die Getränkebranche?

von Monika Busch

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zur Pfandpflicht alkoholfreier Spirituosen gerät eine bisher kaum beachtete Nische der Getränkeindustrie ins juristische Rampenlicht.
Der Fall „The Duke – Entgeistert“ offenbart regulatorische Lücken im Verpackungsgesetz und wirft Fragen nach Rechtsklarheit, Wettbewerbsfairness und Nachhaltigkeit auf.

Das OLG interpretierte die Gesetzeslage dahingehend, dass alkoholfreie Spirituosen wie Entgeistert der Pfandpflicht unterliegen, da keine explizite Ausnahme im Verpackungsgesetz existiert. Die Entscheidung revidiert das Urteil der ersten Instanz, das eine gesetzliche Lücke anerkannte und The Duke von der Pfandpflicht freistellte. Die Anwendung der Pfandpflicht wurde durch den Berliner Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) durchgesetzt – mit dem Argument des verzerrten Wettbewerbs und der Umweltrelevanz.

Das Urteil des OLG München könnte zum Präzedenzfall für alkoholfreie Spirituosen in Einwegverpackungen werden. Die Branche steht vor regulatorischer Unsicherheit, während der Gesetzgeber gefordert ist, klare Definitionen und Ausnahmen zu formulieren, nicht zuletzt im Interesse von Umweltschutz, Wettbewerbsgleichheit und Innovationsförderung.
Das Recht als Lotterie – oder Gin als Protest?


Die Münchner Manufaktur The Duke, bekannt für handgemachten Bio-Gin, erlebt derzeit einen Fall, der die Schwächen im deutschen Verpackungsgesetz offenlegt. Der alkoholfreie Gin Entgeistert wurde wegen einer vermeintlichen Pfandpflicht Gegenstand einer Klage durch den Verband Sozialer Wettbewerb.

Die Konsequenz: Verkaufsstopp, Rücknahme, Verfahrenskosten – rund 68.000 Euro Schaden für ein mittelständisches Unternehmen mit 20 Mitarbeitern. In erster Instanz gewann The Duke – die Richterin erkannte eine gesetzliche Lücke. Doch die Berufung brachte das Gegenteil: Pfandpflicht für ein Produkt, das zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch gar nicht ….

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