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Von Settlement, Et bliev nix, wie et wor und Buyback

von Monika Busch.

Das Jahr 2014 wirft Schatten auf die Bierbranche. Erste Bußgelder in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro wurden im Kartellverfahren wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier gegen die Unternehmen Bitburger Braugruppe GmbH, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, C. & A. Veltins, Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und Privatbrauerei Barre sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

Die Ermittlungen waren offiziell im März des vergangenen Jahres bekannt geworden, doch dass es diesbezüglich brodelte, war den meisten Beteiligten wesentlich früher bewusst. EU-Wettbewerbshüter hatten und haben seit mehr als zehn Jahren die Bierbrauer bezüglich Kartellbildung im Visier – die Liste ist lang (dgw 5/2013). 2001 beispielsweise verdonnerte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti die damalige belgische Interbrew zu einem Bußgeld von rund 46,5 Millionen Euro und den Mitbewerber, die Brauerei Alken-Maes, zu 44,6 Millio­nen Euro. Zudem forderte die EU-Kommission 448.000 Euro von drei luxemburgischen Brauereien.

Auch in Frankreich schlug Monti zu. Ein EU-Bußgeld in Höhe von 2,4 Millionen Euro wurde gegen die Braukonzerne Heineken und Kronenbourg verhängt. Und 2007 wurde in den Niederlanden ein Bußgeld in dreistelliger Millionen­höhe gegen die Brauereien Heine­­ken, Bavaria, InBev und Grolsch wegen illegaler Preisabsprachen fällig. Allerdings ging die niederländische InBev straffrei aus, sie hatte „gepetzt“ – wie aktuell auf dem deutschen Markt. Denn ausgelöst hatte das deutsche Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding (AB InBev), gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartell­amts keine Geldbuße verhängt wird. Kooperiert haben auf Basis der Bonusregelung auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner. Erzielt wurde aktuell mit allen fünf bebußten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrens­beendigung (sogenanntes Settlement). Beides – Kooperation und Settlement – wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt.

Wie das Bundeskartellamt mit­­teilte, seien die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sowie vier regionale Brauereien aus NRW sowie den entsprechenden Regionalverband wegen Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis noch nicht abgeschlossen. „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine …

 

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 03/2014