von Monika Busch.
Es ist grotesk: In Zeiten, in denen das Thema Zuckerreduktion in aller Munde ist und Getränke sowie Lebensmittel mit weniger Zucker hergestellt werden sollen – einhergehend mit gesunder Ernährung –, beschäftigt sich aktuell erst jetzt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit eventuellen Änderungen der Leitsätze für Erfrischungsgetränke. Hierzu zählen auch die Leitsätze für Limonaden.
Zur Erinnerung: 2019 erhielt das Hamburger Unternehmen Lemonaid eine Abmahnung vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Hamburg, Bezirksamt Mitte (dgw 1–2/2019).
Die Begründung: Bei den Lemonaid-Getränken handele es sich um Limonade. Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke müsste diese einen Zuckergehalt von mindestens sieben Prozent des Gewichts aufweisen. Eine Laborprobe habe jedoch ergeben, dass Lemonaid lediglich sechs Prozent enthalte.
Ergo, so das Fachamt, handele es sich nicht um Limonade, die ja sieben Prozent Zucker enthalten müsse. Lemonaid wurde aufgefordert, entweder den Zuckergehalt zu erhöhen oder den Begriff Limonade nicht mehr zu verwenden. Kaum zu glauben: Anstatt die Leitsätze zu reformieren, sollte Lemonaid mehr Zucker in seine Buddeln tun, um weiter Limonade zu heißen.
Die damalige Reaktion von Lemonaid: „Für uns nur mit chronischer Unterzuckerung von Ernährungsministerin Julia Klöckner zu erklären. Die erst ihre Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker und Fett in Lebensmitteln vorlegte und …
Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 4/2021