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Markenrechte verletzt – Verwechslungsgefahr?

von Monika Busch.

In einem Verfahren David gegen Goliath unterliegt der Kräuterlikörgigant Mast-Jägermeister dem Start-up Selva Negra – vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner – in einem Streit um dessen Logo. Das Landgericht Hamburg entschied, dass Selva Negra nicht die Markenrechte am Hirschkopf von Jägermeister verletzt habe.
Das Konzept von Selva Negra, das die erste in Deutschland hergestellte Agavenspirituose anbietet: in der Gestaltung Bezüge zum Schwarzwald und zu Mexiko zu vermitteln.

Auf der Flasche ist neben dem großen Schriftzug „SELVA NEGRA“ und anderen Elementen die frontale Abbildung eines Mischwesens mit Elementen eines Stiers und eines Hirschs zu sehen. Die Optik des Wesens erinnert an die Kostümierungen und Bemalungen zum Día de los Muertos, dem mexikanischen Tag der Toten, wie er auch hierzulande durch Filme wie beispielsweise „James Bond“ oder „Coco“ bekannt geworden ist. Darüber hinaus trägt das Wesen auf dem Haupt einen Bollenhut aus dem Schwarzwald, der gleichzeitig an den Kopfschmuck der mexikanischen Künstlerin Frida Kahlo erinnert.

In der frontalen Abbildung des Tierwesens sah Mast-Jägermeister einen Eingriff in seine Markenrechte. Jägermeister nutzt seinerseits seit vielen Jahren eine frontale Abbildung eines Hubertushirschs mit dem darunterliegenden Schriftzug Jägermeister. Den Hirsch hat Jägermeister in vielfacher Version auch isoliert als Marke geschützt. Das Tier auf dem Etikett von Selva Negra sei dem Hirsch von Jägermeister zu ähnlich und werde vom angesprochenen Verkehr mit dem Hirsch und Jägermeister in Verbindung gebracht. Im konkreten Fall stützte Jägermeister seine Ansprüche auf eine deutsche Marke mit einer Schwarz-Weiß-Version des runden Hirschemblems.

Jägermeister begründete seine Ansprüche unter anderem mit der Bekanntheit seiner Marke. Die Bekanntheit werde beispielsweise mit der langen Nutzungsdauer und einem Verkehrsgutachten für eine frühere Version des Hirschlogos belegt. Das Zeichen von Selva Negra nutze die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Hirschkopfmarke von Jägermeister aus. Zudem bestehe Verwechslungsgefahr, hieß es.

Darüber hinaus wurden von Jägermeister Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht wegen unlauterer Nachahmung des Flaschenetiketts geltend gemacht. Nach Auffassung der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner „greift das Zeichen von Selva Negra jedoch nicht in das von Jägermeister ein, da sich das Zeichen in seinem Gesamteindruck so deutlich von dem Zeichen von Jägermeister unterscheidet, dass der angesprochene Verkehr die Zeichen nicht gedanklich miteinander verbindet. Kein Verbraucher käme beim Anblick der Flasche von Selva Negra auf die Idee, es bestehe eine Verbindung zu Jägermeister.“ Noch deutlicher seien die Unterschiede, wenn man die Etiketten der Parteien miteinander vergleiche, sodass wettbewerbsrechtliche Ansprüche ebenfalls ausschieden.

Das LG Hamburg hat die Klage von Jägermeister mit Urteil vom 3. März 2023 (Az. 315 O 274/21) nun abgewiesen. Das Landgericht war dabei zwar von der Bekanntheit des Zeichens von Jägermeister in Deutschland ausgegangen, beurteilte die Zeichen aber zutreffend als unähnlich. Beim Zeichenvergleich sind die Zeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen. Wegen des erweiterten Schutzbereichs einer bekannten …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 5/2023