Generalversammlung
der Klosterbrauerei Reutberg,
23. März 2011
Grußwort Dr. Lothar Ebbertz,
Hauptgeschäftsführer des
Bayerischen Brauerbunds e.#V.,
München
Bierkönigliche Hoheit,
lieber Herr Erhard,
sehr geehrte Vorstandschaft,
geschätzte Ehrengäste,
meine Damen und Herren,
anlässlich der Genossenschaftsversammlung auf dem Reutberg geht es traditionell zu wie bei der Baumarktkette Praktiker: Hier spricht der „Preis(s)“. Und das heuer schon zum 10. Mal. Ich zolle der Leidensfähigkeit, mit der Sie seit Jahren einen Rheinländer an diesem Pult erdulden, Respekt und darf Ihnen einmal mehr die herzlichen Grüße des Bayerischen Brauerbunds überbringen …, womit ich der an mich gestellten Aufgabe, ein Wort des Grußes an Sie zu richten, im Prinzip schon genügt hätte.
So würde ich jedoch Ihrer Erwartungshaltung im Zweifelsfall nicht entsprechen und so habe ich meinen ganzen Mut zusammen- und mir vorgenommen, heute ein paar Worte über Verbraucherschutz zu verlieren. Sie werden sich berechtigt fragen, warum es hierzu besonderen Mutes bedarf. Nun, es ist weniger das Thema selbst, das mir Mut abverlangt, als der Umstand, dass ich versuchen möchte, modernen Verbraucherschutz auf der einen Seite tradiertem Gottvertrauen auf der anderen gegenüberzustellen und an letzterem die emotionale Nähe des gottesfürchtigen Bayern – das sind Sie – zum Katholiken rheinischer, präzise linksrheinischer Prägung – das bin ich – zu veranschaulichen.
Früher unterwarf man sich als Verbraucher gläubig der allgemeinen Schutzzuständigkeit höherer Mächte. Bei schwindender Anerkenntnis dieser höchsten Schutzmacht erschallt heute immer öfter der Ruf nach hoheitlich verordnetem Verbraucherschutz. Beschwerden über unzulängliches Schutzniveau konnten früher bestenfalls vor dem höchsten Richter vorgebracht werden. Der oberste Schutzengel heißt heute Ilse. Schutzdefizite werden mit schlechten Umfragewerten bestraft.
Musterbeispiel für modernen Verbraucherschutz ist das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz. Der Raucher hat sich als Objekt, nein, besser Opfer nahezu manischen Schutzstrebens seit Jahrzehnten bewährt, Sie können über Raucher heute ungestraft Dinge sagen, wenn Sie die über Tiere sagen würden, hätten Sie umgehend den Tierschutzbund am Hals. Es fällt in diesem Zusammenhang zunächst auf, dass die politisch gewollte Beschneidung unserer Freiheit und Selbstbestimmung gerne als Schutzgesetz daherkommt. Man kommt als Politiker einfach besser rüber, wenn man schützt, als wenn man verbietet – was indes nichts daran ändert, dass auch ein Schutzgesetz eine Verbotsnorm bleibt. [Nachdem ich gut katholisch mit 2. Vornamen Karl und mit 4. Theodor heiße, erscheint es angebracht, darauf hinzuweisen, dass ich dieses Wissen Wikipedia entlehnt habe.]
Eine Besonderheit des Nichtraucherschutzgesetzes liegt darin, dass diejenigen am vehementesten dafür eingetreten sind, die ein Wirtshaus oder Festzelt nur vom Hörensagen, aber nicht aus persönlicher Innenansicht kennen. Wenn Sie nämlich früher ein Festzelt besuchten, haben Sie sich deshalb …
Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 05/2011