von Monika Busch.
Bereits Mitte des Jahres 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Verpackungsgesetzes. Dort enthalten sind unter anderem neue Regeln zum Getränkepfand. Seit Anfang 2022 wird nun neben Bier und Mineralwasser auch auf alle Säfte, Smoothies und alkoholischen Mischgetränke in Flaschen oder Dosen ein Pfand erhoben, die bisher noch von der Pfandpflicht ausgenommen waren (dgw 3/2021).
Das Pfand für Mehrwegflaschen (zum Beispiel Bier, Mineralwasser, Säfte) in Höhe von 8 oder 15 Cent ist in Deutschland fest etabliert. Daneben ist das Pfand in Höhe von 25 Cent auf Einwegflaschen aus Glas und PET sowie auf einige Getränkedosen ebenfalls bekannt.
Vor allem viele Säfte, Milchprodukte und Softdrinks in Einwegflaschen oder Dosen waren jedoch bisher vom Pfand ausgenommen gewesen. Das wurde nun geändert. Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen sind ab sofort pfandpflichtig. Somit ist nun auch beim Kauf von Frucht- und Gemüsesäften, Smoothies, alkoholischen Mischgetränken sowie Energydrinks Pfand zu zahlen. Diese Änderung wird sowohl vom Forum PET in der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. (IK) als auch vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie befürwortet.
Für Mehrwegflaschen beträgt das Pfand weiterhin 8 beziehungsweise 15 Cent, für Einwegflaschen oder -dosen 25 Cent.
Ab dem Jahr 2024 soll es schließlich gar keine pfandfreien Flaschen mehr geben. Spätestens dann ist selbst auf Milch sowie Kaffee- und Milchgetränke in Einweg- oder Mehrwegflaschen Pfand zu zahlen. Zudem müssen alle PET-Flaschen ab 2025 mindestens 25 Prozent Rezyklat, also recyceltes Plastik, enthalten. Ab 2030 liegt der Mindestanteil an Rezyklat dann sogar bei 30 Prozent und gilt für alle Einwegflaschen aus Kunststoff.
Vor allem kommunale Reinigungsbetriebe sehen den neuen Regelungen positiv entgegen. Städte müssen jährlich …
Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 1-2/2022