Suche
Close this search box.
Österreich: Wagram-DAC und Sekt Austria

Österreich: Wagram-DAC und Sekt Austria

von Monika Busch.

Eine umfassende Sammelverordnung zum Weingesetz bringt große Neuerungen: Der Wagram wird Österreichs 17. Gebiet mit DAC-Herkunftsschutz für seine gebietstypischen Weine. Sekt mit geschützter Ursprungsangabe („Sekt g. U.“) nennt sich fortan „Sekt Austria“. Und das Kremstal erhält neun gesetzlich definierte Ortsweinherkünfte.

Wagram-DAC mit drei Stufen: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein

Auch der Wagram entschied sich für die Unterteilung seiner DAC-Weine in die Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten; zulässig sind 13 weiße und auch rote Sorten. Ebenso sind gemischter Satz und Cuvées möglich. Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Zahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden. Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine, also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling.

Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung für Weine ab dem Jahrgang 2021.

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 3/2022