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Mineralwasser versus Leitungswasser: Trinkwasser darf nicht einfach als „gesund“ beworben werden

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von Monika Busch.

Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser vollumfänglich recht gegeben. Bereits im Dezember 2020 hatte das Landgericht Hannover geurteilt, dass die Bewerbung von Leitungswasser mit gesundheitsbezogenen Aussagen sowie der Behauptung, Trinkwasser sei „das am besten kontrollierte Lebensmittel“, nicht zulässig sei. Der Verband Deutscher Mineralbrunnen wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Mineralbrunnenbranche.

Das Landgericht Landshut bestätigte mit seinem Urteil (Aktenzeichen 1 HK O 2132/20) vom 14. April 2021, dass natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander stehen. Dabei sei es nicht ausschlaggebend, ob zwischen den Anbietern von in Flaschen abgefülltem Mineralwasser und den Anbietern von Leitungswasser generell ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Wenn mit dem Vergleich von Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser geworben wird, stehen diese Produkte zumindest für den konkreten Fall in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zueinander. Dabei sei die Absicht, mit den Äußerungen eine Förderung des Absatzes von Leitungswasser zu erzielen, klar erkennbar. Beide Lebensmittel haben danach den strengen Maßgaben der Health-Claims-Verordnung (VO [EG] 1924/2006 – HVCO) zu entsprechen. Leitungswasser pauschal als gesund oder mineralienhaltig zu bewerben sowie pauschale Aussagen zu seiner vermeintlich positiven Wirkung auf den Körper sind damit nicht zulässig. Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Oberlandesgericht München hatte im Frühjahr 2020 zunächst eine einstweilige Verfügung aufgehoben, in der es einem Wasserversorger verboten worden war, Leitungswasser als gesund zu bewerben. Das Landgericht Landshut hat nun in derselben Sache im Rahmen des Hauptsacheverfahrens anders entschieden: Leitungswasser darf nicht ohne Weiteres als gesund beworben werden.

Unbestritten ist, dass Leitungswasser vielfältig untersucht wird. Die Kontrollen sind der Sicherheit der Verbraucher geschuldet. Es gibt zahlreiche Gründe für erhöhte Schadstoffe im Leitungswasser. Denn nicht nur das von den Wasserversorgern an die Haushalte gelieferte Wasser kann Probleme bereiten, und zwar insbesondere durch Nitrat und Nitrit. Auch auf dem Weg durch die Hausinstallation kann das Wasser mit Schadstoffen wie Schwermetallen und auch Bakterien belastet werden. Das gilt nicht nur für Bleirohre, sondern auch für Rohrleitungen aus Kupfer für Leitungswasser im Neubau oder Nickel, das in Wasserhähnen enthalten ist. Denn die Vorschriften der Trinkwasserverordnung gelten nur bis zum Hausanschluss.

Impulsgeber „Pro Mineralwasser“

Die Vergleiche zwischen Mineralwasser und Leitungswasser, die oft gezogen würden, würden den unterschiedlichen Charakteristika beider Wasserarten nicht gerecht, lautet die gemeinsame Kritik des Verbands Deutscher Mineralbrunnen (VDM), des Bundesverbands des deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) und des Verbands des Deutschen Getränke-Einzelhandels (VDGE). Initiiert wurde daher mit Pro Mineralwasser eine branchenübergreifende Kommunikationskampagne.

Den Konsumentinnen und Konsumenten werde von verschiedenen Seiten suggeriert, dass Leitungswasser eine gleichwertige Alternative zu natürlichem Mineralwasser sei. Ziel der breit angelegten Kommunikationsinitiative sei, so Dirk Rheinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH, darüber zu informieren und aufzuklären, dass es sich bei Leitungswasser und Mineralwasser um zwei grundverschiedene Produkte handele. Man wolle auf den besonderen Wert des Naturprodukts Mineralwasser aufmerksam machen.

„Mineralwasser gehört zu den wichtigsten Absatzsegmenten unserer Mitglieder. Mit der Kampagne möchten wir die einzigartigen Vorzüge des Naturprodukts Mineralwasser, das eben nicht gleichwertig durch Leitungswasser und Wassersprudler ersetzt werden kann, anschaulich in den Fokus rücken“, betont Andreas Vogel, Vorstand des VDGE.

Wesentlich mitgestaltet wird die Kampagne von den rund 200 Mineralbrunnen hierzulande. „Die Menschen in Deutschland decken ihren Flüssigkeitsbedarf zu einem Drittel mit natürlichem Mineralwasser. Es ist damit das beliebteste Kaltgetränk in Deutschland und leistet einen wertvollen Beitrag zu einer gesunden Ernährung. Natürliches Mineralwasser zeichnet sich durch seine hohe Qualität und Reinheit, die große Vielfalt und damit verbunden durch einen unverwechselbaren Geschmack jedes einzelnen Mineralwassers aus. Diese Botschaft wollen wir wahrnehmbar in die Fläche tragen“, erläutert Udo Kremer, Geschäftsführer des VDM.

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 6-7/2021