Suche
Close this search box.

Die geschützte geografische Angabe für Tequila: Rückgrat von Tradition und Wirtschaft

von Monika Busch.

Mit Importen von 4,1 Millionen Liter Tequila ist Deutschland der wichtigste Markt in Europa und der zweitwichtigste der Welt unter den 120 Importländern.

Trotz der weltweiten Pandemie befindet sich Tequila derzeit auf Erfolgskurs, und die Tequila-Industrie brach im Jahr 2020 historische Rekorde, meldet der Regelungsausschuss Consejo Regulador del Tequila (CRT).

Die Produktions- und Exportzahlen stiegen deutlich bis in den zweistelligen Bereich an. Im Jahr 2020 wurden mit insgesamt 374 Millionen Liter Tequila 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr 2019 produziert. 286 Millionen Liter des Destillats wurden in 120 Länder exportiert, eine Steigerung um 16,3 Prozent gegenüber 2019. Der CRT beziffert den Wert der Tequila-Exporte auf etwa zwei Milliarden US-Dollar.

Mit Importen von über 4.147.269 Liter Tequila ist Deutschland der zweitwichtigste Markt weltweit und steht in Europa an erster Stelle. 66 Tequila-Marken von 22 Herstellern werden in der Bundesrepublik vertrieben, wobei es sich mehrheitlich um weißen Tequila (blanco) handelt.

Tequila – eines der weltweit am stärksten regulierten Getränke

Bereits im Jahr 1974 wurde die erste offizielle Herkunftsbezeichnung in Mexiko dem Agavendestillat gewidmet. Mit dem Regelungsausschuss für Tequila (Consejo Regulador del Tequila, CRT) gibt es ein eigenes Gremium, das für die Einhaltung aller Standards im Zusammenhang mit der Produktion von Tequila zuständig ist. Der CRT vergibt das Echtheitszertifikat für Tequila und garantiert den Schutz der Herkunftsbezeichnung in Mexiko und weltweit.

Die Bezeichnung Tequila ist derzeit in weltweit 55 Ländern geschützt, darunter auch in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, den beiden wichtigsten Exportmärkten. Im Jahr 2019 registrierte die EU-Kommission Tequila als erstes Produkt aus Mexiko als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) – das wichtigste System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse in Europa.
Dennoch: Seit mehreren Jahren schon wehrt sich der Regelungsausschuss für Tequila gegen die unerlaubte Verwendung des Begriffs Tequila durch den Getränkeriesen Heineken bei seinem „mit Tequila aromatisierten Bier Desperados“. Bereits 2017 wurde in Holland und Frankreich je ein Verfahren eingeleitet.

Anfang 2020 erhielt der Regelungsausschuss stichfeste Belege für mehrere Verstöße seitens Heineken gegen die Vorschriften im Umgang mit Tequila, die im Rahmen der Herkunftsbezeichnung festgelegt sind. So täuschte die mexikanische Herstellerfirma vor, abgefüllte Waren für den Konsum durch den Endverbraucher zu exportieren, während mit dem Produkt eine Tochtergesellschaft …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 3/2021