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Urteil im NRW-Kartellverfahren: Freispruch – Einspruch

von Monika Busch.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt (dgw 2/2014, 5/2014, 7/2016, 8–9/2017).

Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht, Manfred Winterscheidt, hat der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 8. September 2021 das Urteil in dem Kartellverfahren verkündet, das sich gegen Brauereien aus Nordrhein-Westfalen richtet (Aktenzeichen V-4 Kart 4/16 OWi).

An dem Verfahren waren als sogenannte Nebenbetroffene die Brauereien der Marken Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein beteiligt. Als Betroffene waren zwei seinerzeit verantwortlich für sie handelnde Personen beteiligt; eine vormalig beteiligte weitere Person ist verstorben. Der Senat hat sie vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Verfahren wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen getrennt (Causa Carlsberg Deutschland GmbH). Das Verfahren wurde im Verlauf der Hauptverhandlung 2006 eingestellt.

Im Kern ging es noch um die Frage, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbands NRW Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen hatten. Die Frage, ob andere (Groß-)Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen hatten, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der Senat konnte die angeblichen Bierpreisabsprachen der NRW-Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich lediglich zwei der insgesamt vierzehn Zeugen zu erinnern. Dabei war die Erinnerung des einen Zeugen zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Bei einem der Betroffenen konnte zudem nicht einmal festgestellt werden, ob er überhaupt bei dem angeblichen Informationsaustausch in der Ausschusssitzung zugegen gewesen war. Gegen das Urteil kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.

Wie ein Sprecher des Bundeskartellamts dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe) auf Anfrage mitteilte, hat die Behörde beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel eingelegt. …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 10/2021