Es ist grotesk: In Zeiten, in denen das Thema Zuckerreduktion in aller Munde ist und Getränke sowie Lebensmittel mit weniger Zucker hergestellt werden sollen, erhält das Hamburger Unternehmen Lemonaid eine Abmahnung vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Hamburg, Bezirksamt Mitte.
Die Begründung: Bei den Lemonaid-Getränken handele es sich nicht um Limonade. Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke müsste diese einen Zuckergehalt von mindestens sieben Prozent des Gewichts aufweisen. Eine Laborprobe habe jedoch ergeben, dass Lemonaid lediglich sechs Prozent Zucker enthalte.
Ergo, so das Fachamt, handele es sich nicht um Limonade, die sieben Prozent Zucker enthalten müsse. Aufgefordert wurde Lemonaid, entweder den Zuckergehalt zu erhöhen oder den Begriff Limonade nicht mehr zu verwenden.
Kaum zu glauben! Wie passt das mit der „Nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten“ von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) zusammen? Hier wird angestrebt, den Zuckergehalt in Getränken in den nächsten Jahren um 15 Prozent zu reduzieren!
Die Reaktion von Lemonaid: „Wir schwanken zwischen ‚Süß!‘ und richtig sauer: Lemonaid Limette soll nicht mehr ‚Limonade‘ heißen dürfen. Es war ein echter Zuckerschock: Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt kritisiert, dass unsere Limo nicht süß genug ist. Um weiter ‚Limonade‘ zu heißen, sollen wir also mehr Zucker in unsere Buddeln tun?
Für uns nur mit chronischer Unterzuckerung von Ernährungsministerin Julia Klöckner zu erklären. Die gerade erst ihre ‚Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker und Fett in Lebensmitteln‘ vorlegte und weniger Zucker in Drinks forderte. Wir tragen den Titel ‚Saftladen‘ mit Stolz – in diesem Fall geben wir ihn aber gerne weiter, Frau Ministerin!
Bevor auch wir saurer werden als erlaubt: Seid so süß und ändert die Richtlinie. Natürliche Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, sondern der Normalfall sein. Danke.“
Fest steht: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs dienen insbesondere dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und dem redlichen Handelsbrauch. Sie sind gesetzlich klar verankert. Ein Weg wäre beispielsweise, die Bezeichnung „leichte Limonaden“ einzuführen.
Euer Viktor